Schwerpunkte

In jeder Ausgabe der ZfPP werden neben der offenen Sektion ein bis zwei Schwerpunkte veröffentlicht, die drei bis sechs Aufsätze umfassen. Jeder Schwerpunkt wird von einer:einem Schwerpunktherausgeber:in oder mehreren Schwerpunktherausgebern:innen betreut, die:der für die inhaltliche Konzeption und die Einwerbung der Beiträge verantwortlich ist. Schwerpunkte sollen auch die Möglichkeit bieten, unterrepräsentierte Themen in den Diskurs zu bringen. Gerne diskutieren wir mit potentiellen Schwerpunktherausgeber:innen über Ideen. Einen Leitfaden für Schwerpunktherausgeber:innen finden Sie unten auf dieser Seite.

Auch alle Aufsätze, die im Rahmen von Schwerpunkten erscheinen, werden einem doppelt-blinden Begutachtungsverfahren unterzogen und müssen den Richtlinien für die offene Sektion entsprechen.

Die Herausgeber:innen freuen sich über Vorschläge für Schwerpunkte mitsamt einer Darstellung des Themas (750-1000 Wörter) und der anvisierten Beiträge (Anzahl, Ausrichtung). Wir ermuntern insbesondere auch jüngere Kolleg:innen, Vorschläge für Schwerpunkte einzureichen. Die Herausgeber:innen unterstützen deren Umsetzung soweit wie möglich. Schwerpunktherausgeber:innen sollten über Erfahrung mit begutachteten Publikationen verfügen und bei im Falle mehrerer Schwerpunktherausgeber:innen begrüßt die ZfPP eine diverse Zusammensetzung des Teams.

Vorschläge für Schwerpunkte können per Email an praktische.philosophie@sbg.ac.at eingereicht werden.

Beiträge für Schwerpunkte sollten mit den jeweiligen Herausgeber:innen des Schwerpunkts abgesprochen werden und können nach Registrierung bzw. Anmeldung im gesicherten Bereich wie Aufsätze eingereicht werden.

Leitfaden für Gastherausgeber:innen von Schwerpunkten

Vorschlag für einen Schwerpunkt
* Vorschläge für Schwerpunkte können jederzeit an die Herausgeber:innen geschickt werden: praktische.philosophie@plus.ac.at.
* Die Vorschläge sollten eine Darstellung des Themas und dessen Relevanz (750-1000 Wörter) sowie Anzahl und Ausrichtung der anvisierten Beiträge enthalten.
* Vom Zeitpunkt des Vorschlags eines Schwerpunkts bis hin zu dessen Publikation vergehen etwa 18-24 Monate.
* Jeder Schwerpunkt wird von einer oder einem Herausgeber:in der ZfPP während des gesamten Prozesses begleitet und betreut.


Einwerbung von Beiträgen
* Findet ein Vorschlag die Zustimmung der Herausgeber:innen der ZfPP, formuliert und verbreitet der oder die Gastherausgeber:in ggf. einen Call for Papers für den Schwerpunkt oder spricht aktiv potenzielle Autor:innen an, kann diesen aber selbstverständlich kein Publikationsversprechen machen.
* Da es auch bei Schwerpunktbeiträgen eine hohe Ablehnungsquote durch die Gutachter:innen gibt, sollte die Anzahl der eingeworbenen Beiträge höher sein als die für die Publikation vorgesehene.
* Alle Aufsätze für Schwerpunkte müssen gemäß den Richtlinien der ZfPP über die Webseite eingereicht werden.

Begutachtung
* Auch alle Schwerpunktbeiträge (mit Ausnahme der Einleitung) werden in einem doppelblinden Verfahren begutachtet.
* Das Begutachtungsverfahren wird von den Schwerpunktherausgeber:innen verantwortet (Einholung der Gutachten, Korrespondenz mit den Autor:innen). Dafür ist das Onlinesystem der ZfPP zu verwenden. Die Schwerpunktherausgeber:innen erhalten entsprechende Berechtigungen als
temporäre Rubrikredakteur:innen.

Publikationsentscheidung
* Die Schwerpunktherausgsber:innen treffen auf Basis der eingeholten Gutachten eine begründete Vorentscheidung. Die finale Publikationszusage obliegt den Herausgeber:innen der ZfPP. Ablehnungen, sowohl mit als auch ohne Begutachtung (desk rejection), werden von der Schwerpunktherausgeber:innen alleine getroffen.