Publikationsethik

Die Zeitschrift für Praktische Philosophie (ZfPP) folgt den Empfehlungen (Core Practices) des Komitees für Publikationssethik (Committee on Publication Ethics/COPE). Im Folgenden finden Sie eine Auswahl von wichtigen Punkten, aber für eine vollständige Darstellung sollten Sie das genannte Dokument konsultieren.

Redaktionelle Pflichten

Fairness und redaktionelle Unabhängigkeit

Die Herausgeber:innen beurteilen eingereichte Beiträge ausschließlich nach deren akademischem Wert (Wichtigkeit, Originalität, Validität, Deutlichkeit) und seiner Relevanz für den Gegenstandsbereich der Zeitschrift. Herkunft, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Staatsbürgerschaft, Religion, politische Einstellung oder institutionelle Zugehörigkeit sollen keine Rolle spielen. Die Herausgeber:innen sind für den gesamten Inhalt der Zeitschrift sowie für den Zeitpunkt, an dem Beiträge veröffentlicht werden, verantwortlich.

Vertraulichkeit

Die Herausgeber:innen geben keine Informationen über eingereichte Beiträge an irgendjemand anderen als Autor:innen, Gutachter:innen, potentielle Gutachter:innen oder andere Mitarbeiter der Redaktion weiter.

Veröffentlichung und Interessenskonflikte

Die Herausgeber:innen verwenden keine noch nicht publizierten Informationen, die sie durch eingereichte Beiträge erlangen, für deren eigene Forschung ohne die explizite schriftliche Zustimmung der Autor:innen. Vertrauliche Informationen oder Ideen, die die Herausgeber:innen infolge der Bearbeitung von eingereichten Beträgen erlangen, sollen vertraulich behandelt und nicht für den persönlichen Vorteil verwendet werden. Herausgeber:innen sollen Beiträge, bei denen sie in Interessenskonflikte durch kompetitive, kollaborative oder andere Beziehungen mit Autor:innen, Unternehmen oder Institutionen kommen, ablehnen. In diesem Fall soll ein anderes Mitglied der Redaktionsleitung den eingereichten Beitrag beurteilen.

Publikationsentscheidungen

Die Herausgeber:innen sind alleine dafür verantwortlich, zu entscheiden, welche Beiträge publiziert werden. Nach einer ersten Begutachtung durch die Herausgeber:innen selbst, sollen Beiträge, die ins Begutachtungsverfahren aufgenommen wurden, durch mindestens zwei Peer-Reviewer, die Expert:innen in diesem Bereich sind, evaluiert werden. Die Basis für die Publikationsentscheidung sind die Peer-Reviews, die Bedeutsamkeit des Beitrages für Forscher:innen und Leser:innen, sowie rechtliche Anforderungen wie Verleumdung, Urheberrechtsverletzung und Plagiat.

Mitwirkung und Kooperation bei Untersuchungen

Die Herausgeber:innen werden Maßnahmen einleiten, wenn sie auf ethische Zweifel bezüglich eines Beitrags stoßen. Jeder gemeldete Fall von unethischem Publikationsverhalten wird untersucht werden, auch wenn dieser erst Jahre nach der Publikation entdeckt wird. Die Herausgeber:innen folgen den COPE Flowcharts bei der Bearbeitung von vermutetem Fehlverhalten. Wenn durch die Ermittlung herauskommt, dass sich der Zweifel bewahrheitet, soll eine Korrektur, Widerruf oder eine andere relevante Notiz in der Zeitschrift publiziert werden.

Pflichten der Gutachter:innen

Mitwirken an redaktionellen Entscheidungen

Peer-review unterstützt Herausgeber:innen dabei, redaktionelle Entscheidungen zu treffen. Durch Kommunikation mit Autor:innen können Gutachter:innen außerdem helfen, eingereichte Beiträge zu verbessern. Peer-review ist ein essentieller Teil von formeller, wissenschaftlicher Kommunikation.

Schnelligkeit

Wenn ein eingeladener Gutachter:innen sich nicht qualifiziert fühlt, einen Beitrag zu evaluieren, oder weiß, dass eine schnelle Evaluation nicht möglich ist, soll dieser die Herausgeber:innen unverzüglich informieren, so dass andere Gutachter:innen kontaktiert werden können.

Vertraulichkeit

Jegliche Beiträge, die evaluiert werden, sind vertrauliche Dokumente und sollen so behandelt werden. Sie dürfen nicht an andere weitergeleitet werden oder mit anderen diskutiert werden, außer die Herausgeber:innen haben zugestimmt (was sie nur unter besonderen und spezifischen Umständen machen würden). Das trifft auch auf eingeladene Gutachter:innen, die eine Evaluation ablehnen, zu. Gutachter:innen haben die Vertraulichkeit des Begutachtungsprozesses, von Details eines Manuskripts oder einer damit verbundenen Kommunikation während oder nach dem Begutachtungsprozesses, die über die von der Zeitschrift veröffentlichten hinausgehen, zu wahren.

Objektivitätsstandards

Gutachten sollen klar formuliert sein, mit Argumenten gestützt und den Herausgeber:innen eine Grundlage für die Publikationsentscheidung liefern. Autor:innen sollen Gutachten in der Regel für die Verbesserung des Beitrages verwenden können. Persönliche Kritik an den Autor:innen ist unangebracht.

Anerkennung von Quellen

Gutachter:innen sollen relevante, nicht-zitierte Teile des Beitrags identifizieren. Jede Aussage (Beobachtung, Ableitung oder Argument), die schon in einer vorigen Publikation getätigt wurde, muss mit einer dementsprechenden Zitation versehen sein. Gutachter:innen sollen auch die Herausgeber:innen benachrichtigen, wenn sie eine wesentliche Ähnlichkeit oder Überschneidung zwischen dem evaluierten Beitrag und jeglichen anderen Beiträgen (publiziert oder nicht publiziert), die sie kennen, finden.

Veröffentlichung und Interessenskonflikte

Die Gutachter:innen sollen Beiträge, bei denen sie in Interessenskonflikte durch kompetitive, kollaborative oder andere Beziehungen mit Autor:innen, Unternehmen oder Institutionen kommen, ablehnen. In diesem Fall soll ein anderer Gutachter:innen den eingereichten Beitrag beurteilen. Die Gutachter:innen verwenden keine noch nicht publizierten Informationen, die sie durch eingereichte Beiträge erlangen, für deren eigene Forschung ohne die explizite schriftliche Zustimmung der Autor:innen. Vertrauliche Informationen oder Ideen, die die Herausgeber:innen infolge der Bearbeitung von eingereichten Beträgen erlangen, sollen vertraulich behandelt und nicht für persönlichen Vorteil verwendet werden. Das trifft auch auf eingeladene Gutachter:innen, die eine Evaluation ablehnen, zu.

Pflichten der Autor:innen

Allgemeine Vorschriften

Autor:innen eigenständiger Forschungsbeiträge sollen eine exakte Darstellung der durchgeführten Arbeit und ihrer Resultate präsentieren, gefolgt von einer objektiven Diskussion der Signifikanz der Resultate. Der Artikel soll ausreichende Details und Referenzen angeben, so dass andere die Forschungsarbeit replizieren können. Übersichtsartikel sollen exakt, objektiv und umfassend sein. Redaktionelle Meinungen oder Artikel aus spezifischen Perspektiven müssen klar und deutlich als solche dargestellt werden. Betrügerische oder bewusst ungenaue Äußerungen sind unethisches Verhalten und somit unakzeptabel.

Originalität und Plagiat

Die Autoren sollen sicherstellen, dass sie nur vollständig eigenständige Artikel einreichen, und dass wenn sie etwas von jemand anderem Geschriebenes verwenden, dieses richtig zitieren. Plagiate treten in unterschiedlichen Formen auf: das Verwenden von von anderen Autor:innen verfasste Artikel als eigene, das Kopieren oder Paraphrasieren substantieller Teile anderer Artikel ohne Zitation, das Übernehmen von Forschungsergebnissen anderer ohne Zitation. Jede Form von Plagiat ist unethisches Verhalten und inakzeptabel.

Mehrfache, doppelte, redundante oder gleichzeitige Einreichung/Publikation

Artikel, die dieselbe Forschungsarbeit beschreiben, sollen nicht in mehr als einer Fachzeitschrift publiziert werden. Daraus folgt, dass Autor:innen keine Artikel einreichen sollen, die schon in einer anderen Zeitschrift veröffentlicht wurden. Einreichung eines Artikels bei mehreren Zeitschriften gleichzeitig ist unethisches Verhalten und somit inakzeptabel. Die Veröffentlichung mancher Artikel (so wie klinische Leitfäden oder Übersetzungen) in mehr als einer Zeitschrift ist manchmal gerechtfertigt, insofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Die Autor:innen und Herausgeber:innen der betroffenen Zeitschriften müssen einer zweiten Veröffentlichung zustimmen und diese muss dieselben Daten und Interpretationen wie die erste Veröffentlichung beinhalten. Die erste Veröffentlichung muss in der zweiten zitiert werden.

Autorenschaft des Artikels

Nur Personen, die die Kriterien für Autorenschaft erfüllen, dürfen als Autor:innen des Artikels angeführt werden, da diese Verantwortung für den Inhalt übernehmen müssen. Die Kriterien sind folgende: (i) Die Person hat einen signifikanten Beitrag zu der Konzeption, Design, Ausführung, Datenerhebung oder Analyse/Interpretation der Studie geleistet; (ii) Die Person hat einen Entwurf für den Artikel verfasst oder den Inhalt kritisch überarbeitet; und (iii) Die Person hat die Endfassung des Artikels gelesen und befürwortet so wie der Einreichung für Publikationszwecke zugestimmt. Alle Personen, die wesentlich zu dem Artikel beigetragen haben (z.B. technische Hilfe, Lektorat, generelle Hilfe), aber nicht die Kriterien für Autorenschaft erfüllen, dürfen nicht als Autor:innen aufgelistet werden, aber sollen in der Danksagung-Sektion anerkannt werden. Die korrespondierenden Autor:innen sollen sicherstellen, dass alle Co-Autor:innen (gemäß der obigen Definition) aber keine Personen, die die genannten Kriterien nicht erfüllen, in der Autorenliste angeführt werden. Außerdem soll sichergestellt werden, dass alle Co-Autor:innen die Endversion gelesen und akzeptiert haben sowie der Einreichung zur Publikation zugestimmt haben.

Vertraulichkeit und Interessenskonflikte

Autor:innen sollen so früh wie möglich (normalerweise bei der Einreichung des Artikels durch ein Formular mit einer dementsprechenden Stellungnahme) jegliche Interessenskonflikte, die möglicherweise die Resultate oder Interpretationen ihres Artikels beeinflussen, bekanntgeben. Beispiele für potentielle Interessenskonflikte, die bekanntgegeben werden sollten inkludieren finanzielle Interessenskonflikte (unter anderem Gehälter, Fördergelder, Teilnahme in Ämtern, Mitgliedschaft, Dienstverhältnis, Unternehmensberatung, Aktienbesitz, Eigenkapitalinteressen, bezahlte Expertengutachten, Patentvergabe) sowie persönliche oder professionelle Beziehungen, Zugehörigkeiten, Wissen oder Glaube an den Inhalt oder in dem Artikel diskutierte Materialien. Alle Quellen finanzieller Unterstützung (gegebenenfalls mit der notwendigen Nummer) sollen bekanntgegeben werden.

Das Urheberrecht der Gutachten liegt bei den Gutachter:innen, es sei denn, es wird formell an jemand anderen übertragen. Nur wenn alle Parteien zustimmen (Zeitschrift, Autor:innen, Gutachter:innen), können die Gutachten oder Teile daraus veröffentlicht werden.

Anerkennung von Quellen

Autor:innen sollen sicherstellen, dass sie auf korrekte Art und Weise zitieren. Informationen, die privat gewonnen wurden (durch Gespräche, Korrespondenzen oder Diskussionen mit Drittpersonen) dürfen nicht ohne explizite, schriftliche Erlaubnis der Quelle benützt werden. Autor:innen dürfen keine Informationen verwenden, die sie durch das Bereitstellen vertraulicher Leistungen (so wie Gutachten oder Förderanträge) erlangt haben, außer sie haben die explizite, schriftliche Erlaubnis der entsprechenden Autor:innen.

Gefahren und menschliche oder tierische Versuchspersonen

Falls ein Artikel Chemikalien, Prozeduren oder Ausrüstung involviert, deren Benützung ungewöhnliche Gefahren mit sich bringt, müssen die Autor:innen dies klar in ihrem Beitrag kennzeichnen. Falls ein Artikel den Einsatz von Tieren oder menschlichen Versuchspersonen erfordert, müssen die Autor:innen sicherstellen, dass alle Prozeduren gesetzmäßig sind und institutionellen Richtlinien folgen; der Beitrag soll eine dementsprechende Stellungnahme beinhalten.

Peer-Review

Autor:innen verpflichten sich, am Peer-Review Prozess teilzunehmen und mit den Gutachter:innenn zu kooperieren. Dies beinhaltet prompte Antworten auf Anfragen der Gutachter:innen nach Rohdaten, Erklärungen, Beweisen für ethisches Vorgehen, Patientenzustimmungen und Urheberrechtserlaubnis. Autor:innen sollen den Gutachter:innen systematisch, punktuell und rechtzeitig antworten sowie ihren Beitrag überarbeiten und zum vereinbarten Abgabetermin einreichen.

Fundamentale Fehler in schon publizierten Artikeln

Falls Autor:innen signifikante Fehler oder Ungenauigkeiten in ihren schon publizierten Artikeln entdecken, ist es deren Pflicht, die Herausgeber:innen der Zeitschrift unverzüglich zu benachrichtigen, sowie mit diesen zu kooperieren, um entweder den Beitrag in Form eines Erratum zu korrigieren, oder zurückzuziehen. Falls die Herausgeber:innen von einer dritten Person erfahren, dass publizierte Artikel signifikante Fehler oder Ungenauigkeiten beinhalten, ist es die Pflicht der Herausgeber:innen, diese unverzüglich zu korrigieren, den Artikel zurückzuziehen, oder Beweise für die Korrektheit des Artikels bereitzustellen.