Unterstützte Selbstbestimmung

Zum Recht Gebärender auf eine Begleitperson

Autor:innen

  • Tatjana Tömmel Technische Universität Berlin

Schlagwörter:

Patientenautonomie, Geburtshilfe, Einwilligungsfähigkeit, Entscheidungsassistenz, relationale Autonomie

Key words:

Patientenautonomie, Geburtshilfe, Einwilligungsfähigkeit, Entscheidungsassistenz, relationale Autonomie

Abstract

Zu Beginn der COVID-19-Pandemie mussten zahlreiche Frauen weltweit die Geburt ihres Kindes ohne die Unterstützung einer Vertrauensperson bewältigen. Ziel dieses Beitrages ist zu zeigen, dass die Anwesenheit solch einer Begleitperson unter der Geburt sich aus dem Recht jeder Gebärenden auf Selbstbestimmung ableiten lässt. Mit Verweis auf die internationale Forschung zur Gewalt in der Geburtshilfe wird erstens gezeigt, dass die Patientinnenautonomie sub partu bisher häufig nicht zufriedenstellend gewährleistet ist. Der Beitrag erläutert, inwiefern sich Geburt und Geburtshilfe von anderen medizinischen Gebieten unterscheiden und warum einer Begleitperson eigener Wahl eine essentielle Rolle im Geburtsprozess zukommt. Es wird dafür argumentiert, dass der prinzipielle Rechtsanspruch auf Selbstbestimmung im medizinischen Kontext infolge der häufig eingeschränkten Entscheidungsfähigkeit von Gebärenden nicht immer wahrgenommen werden kann. Der psychophysische Ausnahmezustand der Gebärenden kann ihre Autonomiefähigkeit beeinträchtigen und sie vulnerabel für Menschenrechtsverletzungen wie Gewalt, Zwang und Manipulation machen. Deshalb plädiert der Beitrag für eine beziehungsgestützte Umsetzung der Selbstbestimmung und schlägt auf Grundlage der Theorie der relationalen Autonomie ein Modell der Entscheidungsassistenz durch eine Vertrauensperson eigener Wahl vor. Die Etablierung einer assistierten Selbstbestimmung in der Geburtshilfe könnte helfen, die Kommunikation zwischen Gebärenden und Geburtshelfer*innen zu verbessern, die Geburtshelfer*innen zu entlasten, Interventionen gegen den Willen der Frau zu reduzieren und damit eine Prävention gegen Gewalterfahrungen darstellen.

English version

Zu Beginn der COVID-19-Pandemie mussten zahlreiche Frauen weltweit die Geburt ihres Kindes ohne die Unterstützung einer Vertrauensperson bewältigen. Ziel dieses Beitrages ist zu zeigen, dass die Anwesenheit solch einer Begleitperson unter der Geburt sich aus dem Recht jeder Gebärenden auf Selbstbestimmung ableiten lässt. Mit Verweis auf die internationale Forschung zur Gewalt in der Geburtshilfe wird erstens gezeigt, dass die Patientinnenautonomie sub partu bisher häufig nicht zufriedenstellend gewährleistet ist. Der Beitrag erläutert, inwiefern sich Geburt und Geburtshilfe von anderen medizinischen Gebieten unterscheiden und warum einer Begleitperson eigener Wahl eine essentielle Rolle im Geburtsprozess zukommt. Es wird dafür argumentiert, dass der prinzipielle Rechtsanspruch auf Selbstbestimmung im medizinischen Kontext infolge der häufig eingeschränkten Entscheidungsfähigkeit von Gebärenden nicht immer wahrgenommen werden kann. Der psychophysische Ausnahmezustand der Gebärenden kann ihre Autonomiefähigkeit beeinträchtigen und sie vulnerabel für Menschenrechtsverletzungen wie Gewalt, Zwang und Manipulation machen. Deshalb plädiert der Beitrag für eine beziehungsgestützte Umsetzung der Selbstbestimmung und schlägt auf Grundlage der Theorie der relationalen Autonomie ein Modell der Entscheidungsassistenz durch eine Vertrauensperson eigener Wahl vor. Die Etablierung einer assistierten Selbstbestimmung in der Geburtshilfe könnte helfen, die Kommunikation zwischen Gebärenden und Geburtshelfer*innen zu verbessern, die Geburtshelfer*innen zu entlasten, Interventionen gegen den Willen der Frau zu reduzieren und damit eine Prävention gegen Gewalterfahrungen darstellen.

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Zitationsvorschlag

Unterstützte Selbstbestimmung: Zum Recht Gebärender auf eine Begleitperson. (2024). Zeitschrift für Praktische Philosophie, 11(1). https://doi.org/10.22613/zfpp/11.1.6

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Aufsätze

Zitationsvorschlag

Unterstützte Selbstbestimmung: Zum Recht Gebärender auf eine Begleitperson. (2024). Zeitschrift für Praktische Philosophie, 11(1). https://doi.org/10.22613/zfpp/11.1.6