Grenzen der Menschenrechte
Schlagwörter:
Menschenrechte, Rechtspersönlichkeit, Souveränität, Grenzregime, Flucht, Arendt, MittelmeerKey words:
Menschenrechte, Rechtspersönlichkeit, Souveränität, Grenzregime, Flucht, Arendt, MittelmeerAbstract
Zusammenfasung: In diesem Artikel fokussiere ich auf die Kluft zwischen dem Begriff des „Menschen“, der den Menschenrechten zugrunde liegt, und dem Konzept der universellen Rechtspersönlichkeit, das ich im Hinblick auf die mediterranen Flüchtlingsbewegungen untersuche. In Anlehnung an Arendts berühmtes Diktum vom „Recht, Rechte zu haben“ analysiere ich die Spannung zwischen den souveränen Rechten von Staaten und den Rechtsansprüchen von Migrant*innen, was wiederum auf das hinweist, was ich als „Grenzen der Menschenrechte“ bezeichne: Sie beziehen sich auf die Begrenztheit der Menschenrechte angesichts der staatlichen Souveränität und sind in der Grenzkontrollpolitik der einzelnen Staaten und ihrer Grenzbehörden verkörpert. Wie ich unter Bezugnahme auf den Fall Hirsi vorschlage, sollte die Rechtspersönlichkeit von Migrant*innen jenseits territorialer Grenzen gedacht werden, während staatliche Funktionen, wie die Kontrolle der Staatsgrenzen, im Lichte der Menschenrechtsnormen überdacht werden müssen.
Zusammenfasung: In diesem Artikel fokussiere ich auf die Kluft zwischen dem Begriff des „Menschen“, der den Menschenrechten zugrunde liegt, und dem Konzept der universellen Rechtspersönlichkeit, das ich im Hinblick auf die mediterranen Flüchtlingsbewegungen untersuche. In Anlehnung an Arendts berühmtes Diktum vom „Recht, Rechte zu haben“ analysiere ich die Spannung zwischen den souveränen Rechten von Staaten und den Rechtsansprüchen von Migrant*innen, was wiederum auf das hinweist, was ich als „Grenzen der Menschenrechte“ bezeichne: Sie beziehen sich auf die Begrenztheit der Menschenrechte angesichts der staatlichen Souveränität und sind in der Grenzkontrollpolitik der einzelnen Staaten und ihrer Grenzbehörden verkörpert. Wie ich unter Bezugnahme auf den Fall Hirsi vorschlage, sollte die Rechtspersönlichkeit von Migrant*innen jenseits territorialer Grenzen gedacht werden, während staatliche Funktionen, wie die Kontrolle der Staatsgrenzen, im Lichte der Menschenrechtsnormen überdacht werden müssen.
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