Call for Papers: Exemplarität und Einbildungskraft

14.06.2024

Im Handeln und Urteilen spielen Beispiele eine nicht unerhebliche Rolle. Dabei haben wir es stets mit einer Vermittlung zwischen Besonderem und Allgemeinen zu tun. Gleichwohl lassen sich zwei gegenläufige Funktionen ausmachen: Während das Beispiel einerseits eine rein illustrative Funktion haben kann, die der Veranschaulichung eines Allgemeinen dient, kann es andererseits auch eine exemplarische Funktion haben, insofern es ein Allgemeines zum Ausdruck bringt, das sich (noch) nicht in einer Regel fassen lässt. Am Exempel besteht in jüngerer Zeit gerade auch innerhalb der Moralphilosophie und der politischen Philosophie ein wachsendes Interesse (siehe etwa Archer/Matheson 2021, Beran 2021, Boehm 2022, Cherry 2017, Croce 2020, Ferrara 2008, Naumann 2020, Vaccarezza 2020 und Zagzebski 2017). Diese Entwicklung soll im Themenschwerpunkt aufgegriffen werden, wobei der Fokus vor allem auf der Beziehung zwischen derjenigen Person, an der jemand sich ein Beispiel nimmt, und derjenigen Person, die als Exempel gilt, liegen soll. 

Um sich ein Beispiel nehmen zu können, sind bestimmte Fähigkeiten erforderlich: Urteilskraft, um etwas – einen Charakter, ein Verhalten, ein Muster – als exemplarisch zu erkennen, wie auch die Fähigkeit zur Abstraktion und Analogiebildung im Sinne der Übertragung eines Sachverhalts oder Verhaltens auf einen anderen Kontext. Vor allem aber benötigt man, um sich ein Beispiel zu nehmen, Einbildungskraft. Denn diese befähigt uns, im Sinne der Standpunktübernahme an der Stelle eines anderen zu denken (KU 05: 294 f.) und uns etwas Kontrafaktisches vorzustellen. Doch was sich jemand angesichts seiner sozialen Situiertheit vorstellen kann, prägt, wer ihm als Beispiel dienen kann, und andersherum entscheiden politische und soziale Kontexte darüber, wer als Beispiel gelten kann. Dieser Zusammenhang zwischen Einbildungskraft und Exemplarität wurde in der philosophischen Debatte um Exemplarität jedoch wenig thematisiert. Nimmt man diesen Befund ernst, so stellt sich die Frage, was daraus für Handeln und Urteilen folgt. Der Themenkomplex berührt somit Debatten um Hegemonie und Marginalisierung und die Frage danach, ob diese Strukturen durch den Verweis auf Exempel verschleiert und perpetuiert werden oder ob sie das Potenzial bieten, diese aufzubrechen.

Die Einreichungsfrist für die Beiträge ist der 31. Dezember 2024. Die Veröffentlichung des Schwerpunkts ist für Dezember 2025 geplant, alle Beiträge durchlaufen den üblichen doppelt-blinden Begutachtungsprozess. Die Einreichung erfolgt über die Webseite der ZfPP, wo Sie auch Informationen zu Umfang und Gestaltung des Manuskripts finden: https://www.praktische-philosophie.org

Bei Rückfragen kontaktieren Sie die Schwerpunktherausgeberinnen: Katharina Naumann (katharina.naumann@ovgu.de) und Larissa Wallner (larissa.wallner@gmx.de).

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